Wernireisen
Appartment Vermittlung am Ossiacher See in Kärnten
Telefon
Wir sind gerne für Sie da
Icon Buchen
Kontakt
Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich
Anfrage Icon
Anfrage
Unverbindliche Zimmeranfrage

Miet- und Stornokonditionen

Mietbedingungen und AGBs - Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Die unten aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem Mieter und der Wernireisen GmbH (im Folgenden WR). Dies gilt insoweit als dass zwischen Mieter und WR nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

§ 1. Angebot und Vertrag
Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter mit WR als Vermittler dar. Ein geschlossener Mietvertrag ist verbindlich und umfasst das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar. WR vermittelt die beschriebenen Mietobjekte, deren Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist. Das Mietobjekt darf nicht ohne Vereinbarung von mehr Personen bewohnt werden, als in der Beschreibung erlaubt. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.

§ 2. Preis
2.1 Die angegebenen Preise im Internet sind grundsätzlich zuzüglich diverser Verbrauchskosten, und Ortstaxen, inkl. 0 % MwSt.

§ 3. Bezahlung, Stornierung und Änderung
Als Anzahlung überweisen Sie bitte die, in Ihrer Reservierungsbestätigung ersichtliche Summe, in der genannten Zeitspanne. Die Restzahlung erfolgt direkt bei der Anreise in Bar oder mit Kreditkarte. Stornierungen sind nur schriftlich möglich.
Es gelten die österreichischen Stornoregelungen der Hotellerie.
Die kostenlose Stornierung endet 3 Monate vor der Anreise abzüglich Euro 50,-- Bearbeitungsgebühr.
3 Monate bis 1 Monat vor Anreise 40 %; 1 Monat - 7 Tage vor Anreise 70 %; 7 Tage - Anreisetag 90 % vom Arrangement Preis.
Falls wir (z.B. Aufgrund einer kurzfristigen Buchung) auf eine Anzahlung verzichtet haben und Sie am Anreisetag das gebuchte App. nicht in Anspruch nehmen, werden 3 Tage in Rechnung gestellt. Um Kosten und Unannehmlichkeiten zu sparen, empfehlen wir Ihnen eine Stornoversicherung.

§ 4. Kaution
4.1 WR kann eine Kaution über Euro 50,-- verlangen. Diese wird bei der Schlüsselübergabe (in BAR) fällig und dient als Sicherheit dafür, dass das gemietete Mietobjekt in einem schadenfreien und sauberen Zustand wieder abgegeben wird. Die Kaution wird spätestens bei der Abreise, wenn eine Kontrolle des App. gemacht worden ist & zufriedenstellend ausgefallen ist, zurückgegeben.

§ 6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazu gehört, mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen.
6.2 Der Mieter trägt die Verantwortung für das Mietobjekt sowie das Inventar und ist verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthalts passiert sind, vor seiner Abreise bei WR zu melden. Alle Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach der Abreise des Mieters nicht gemeldete Schäden oder Mängel von WR festgestellt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3 Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Hat der Mieter inklusive Endreinigung gebucht, muss er dennoch selbst aufräumen, Geschirr spülen, das Backrohr säubern, Kühlschrank und Gefrierschrank sowie die Mülleimer leeren.
6.4 Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich WR und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen ist WR nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesamten Mietpreis zu erstatten.

§ 7. Pflichten des Vermittlers
7.1 WR fungiert als Vermittler und ist daher verantwortlich für die Vermittlung des Mietvertrages zw. App Eigentümer und Mieter.
7.2 Die Informationen von WR über die Mietobjekte basieren auf Besichtigungen und auf Angaben des Vermieters. WR ist bestrebt, stets korrekte und objektive Informationen weiterzugeben. Da aber vor Beginn des Mietzeitraums Änderungen vorkommen können, über die WR nicht informiert wurde, kann WR dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.3 WR behält sich das Recht vor, bei Vertragsbruch durch den Vermieter, Bearbeitungsfehlern, Fehlinformationen oder dergleichen entweder die eingezahlte Anzahlung zurück zu überweisen oder das Mietobjekt durch ein gleichwertiges Mietobjekt zu ersetzen. Sollte das Ersatzobjekt preisgünstiger sein als das ursprüngliche Mietobjekt, erhält der Mieter die Differenz erstattet.
7.4 WR übernimmt keine Verantwortung für Verhältnisse, die nicht unmittelbar zum Mietobjekt gehören (z.B. Bademöglichkeiten, WIFI Zugang, Straßensperrungen, Geschäftsschließungen, Straßenbauarbeiten, Umweltschäden usw.). WR übernimmt auch keine Verantwortung für eine Wertminderung eines Ferienaufenthalts durch z.B. Klimaverhältnisse, örtliche Bestimmungen und Verordnungen (Badeverbote, Wassermangel usw.).
7.5 WR übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Schäden an sanitären Installationen, für verstopfte Abflüsse und Kanalisation sowie für das Auftreten von Insekten und Schädlingen.
7.6 In Verbindung mit diesem Vertrag schließt WR keine Versicherung für Personen- oder Sachschäden ab, die dem Mieter oder dessen Mitreisenden während des Aufenthaltes evtl. entstehen.
7.7 Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich eventueller Druckfehler oder Eingabefehler auf der Homepage.

§ 8. Reklamationen
8.1 Eventuelle Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen WR spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter dafür gemäß §6.2 haftbar gemacht werden. Reklamationen aufgrund mangelhafter Endreinigung sind WR sofort nach der Ankunft zu melden.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, WR eine angemessene Zeit einzuräumen, um die Fehler oder Mängel auszubessern. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten für WR zu verringern.
8.3 Erfolgen die Ausbesserungen nicht zufriedenstellend, ist dies WR umgehend zu melden.

§ 9. Höhere Gewalt
9.1 Der Mietvertrag kann aufgrund von Höherer Gewalt (Krieg, Streik, Epidemien, Natur und Umweltkatastrophen oder Ähnlichem) oder aufgrund anderer Umstände, auf die WR keinen Einfluss hat, ohne vorherige Ankündigung von WR gekündigt werden.

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. mehr Info ich bin einverstanden