
A 9551 Bodensdorf am Ossiacher See
Lobisserweg 3
Buchungshotline: 0043 (0) 4243 2249
Montag - Freitag : 09.00 bis
12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Samstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Anfragen
und Buchungen per @mail an:
info@appartement-ossiachersee.com
Miet-
und Stornokonditionen
Mietbedingungen und AGBs - Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Die unten
aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem
Mieter und der Wernireisen GmbH (im Folgenden WR). Dies gilt insoweit als dass
zwischen Mieter und WR nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart
wird.
§ 1. Angebot und
Vertrag
Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter mit
WR als Vermittler dar. Ein geschlossener Mietvertrag ist verbindlich und umfasst
das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar. WR vermittelt die beschriebenen
Mietobjekte, deren Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist. Das
Mietobjekt darf nicht ohne Vereinbarung von mehr Personen bewohnt werden, als in
der Beschreibung erlaubt. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht
gestattet.
§ 2. Preis
2.1 Die angegebenen Preise im Internet sind grundsätzlich zuzüglich diverser
Verbrauchskosten, und Ortstaxen, inkl. 0 % MwSt.
§ 3. Bezahlung,
Stornierung und Änderung
Als Anzahlung überweisen Sie bitte die, in Ihrer Reservierungsbestätigung
ersichtliche Summe, in der genannten Zeitspanne. Die Restzahlung erfolgt direkt
bei der Anreise in Bar oder mit Kreditkarte.
Stornierungen sind nur schriftlich
möglich.
Es gelten
die österreichischen Stornoregelungen der Hotellerie. www.portal.wko.at
Die
kostenlose Stornierung endet 3 Monate vor der Anreise abzüglich Euro 50,-- Bearbeitungsgebühr.
3 Monate
bis 1 Monat vor Anreise 40 %; 1 Monat - 7 Tage vor Anreise 70 %; 7 Tage -
Anreisetag 90 % vom Arrangement Preis.
Falls wir
(z.B. Aufgrund einer kurzfristigen Buchung) auf eine Anzahlung verzichtet haben
und Sie am Anreisetag das gebuchte App. nicht in Anspruch nehmen, werden 3 Tage
in Rechnung gestellt. Um Kosten und Unannehmlichkeiten zu sparen, empfehlen wir
Ihnen eine Stornoversicherung:
§ 4. Kaution
4.1 WR kann eine Kaution über Euro 50,-- verlangen. Diese wird bei der
Schlüsselübergabe (in BAR) fällig und dient als Sicherheit dafür, dass das
gemietete Mietobjekt in einem schadenfreien und sauberen Zustand wieder
abgegeben wird. Die Kaution wird spätestens bei der Abreise, wenn eine Kontrolle
des App. gemacht worden ist & zufriedenstellend ausgefallen ist, zurückgegeben.
§ 6. Pflichten des
Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazu gehört, mit
der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden,
die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen.
6.2 Der Mieter trägt die Verantwortung für das Mietobjekt sowie das Inventar und
ist verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthalts passiert sind, vor
seiner Abreise bei WR zu melden. Alle Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu
begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach
der Abreise des Mieters nicht gemeldete Schäden oder Mängel von WR festgestellt,
werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3 Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, das
Mietobjekt in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Hat der
Mieter inklusive Endreinigung gebucht, muss er dennoch selbst aufräumen,
Geschirr spülen, das Backrohr säubern, Kühlschrank und Gefrierschrank sowie die
Mülleimer leeren.
6.4 Der
Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine
Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder
begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich WR
und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen. In solchen Fällen ist WR nicht verpflichtet, einen Teil oder den
gesamten Mietpreis zu erstatten.
§ 7. Pflichten des Vermittlers
7.1 WR fungiert als Vermittler und ist daher verantwortlich für die Vermittlung
des Mietvertrages zw. App Eigentümer und Mieter.
7.2 Die
Informationen von WR über die Mietobjekte basieren auf Besichtigungen und auf
Angaben des Vermieters. WR ist bestrebt, stets korrekte und objektive
Informationen weiterzugeben. Da aber vor Beginn des Mietzeitraums Änderungen
vorkommen können, über die WR nicht informiert wurde, kann WR dafür nicht zur
Verantwortung gezogen werden.
7.3 WR
behält sich das Recht vor, bei Vertragsbruch durch den Vermieter,
Bearbeitungsfehlern, Fehlinformationen oder dergleichen entweder die eingezahlte
Anzahlung zurück zu überweisen oder das Mietobjekt durch ein gleichwertiges
Mietobjekt zu ersetzen. Sollte das Ersatzobjekt preisgünstiger sein als das
ursprüngliche Mietobjekt, erhält der Mieter die Differenz erstattet.
7.4 WR
übernimmt keine Verantwortung für Verhältnisse, die nicht unmittelbar zum
Mietobjekt gehören (z.B. Bademöglichkeiten, WIFI Zugang, Straßensperrungen,
Geschäftsschließungen, Straßenbauarbeiten, Umweltschäden usw.). WR übernimmt
auch keine Verantwortung für eine Wertminderung eines Ferienaufenthalts durch
z.B. Klimaverhältnisse, örtliche Bestimmungen und Verordnungen (Badeverbote,
Wassermangel usw.).
7.5 WR
übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Schäden an sanitären
Installationen, für verstopfte Abflüsse und Kanalisation sowie für das Auftreten
von Insekten und Schädlingen.
7.6 In
Verbindung mit diesem Vertrag schließt WR keine Versicherung für Personen- oder
Sachschäden ab, die dem Mieter oder dessen Mitreisenden während des Aufenthaltes
evtl. entstehen.
7.7 Dieser
Vertrag gilt vorbehaltlich eventueller Druckfehler oder Eingabefehler auf der
Homepage.
§ 8. Reklamationen
8.1 Eventuelle Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen WR spätestens 48 Stunden
nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter dafür gemäß §6.2
haftbar gemacht werden. Reklamationen aufgrund mangelhafter Endreinigung sind WR
sofort nach der Ankunft zu melden.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, WR eine angemessene Zeit einzuräumen, um die
Fehler oder Mängel auszubessern. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen,
eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten für WR zu
verringern.
8.3 Erfolgen die Ausbesserungen nicht zufriedenstellend, ist dies WR umgehend zu
melden.
§ 9. Höhere Gewalt
9.1 Der Mietvertrag kann aufgrund von Höherer Gewalt (Krieg, Streik, Epidemien,
Natur und Umweltkatastrophen oder Ähnlichem) oder aufgrund anderer Umstände, auf
die WR keinen Einfluss hat, ohne vorherige Ankündigung von WR gekündigt werden.
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